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Die österreichischen Feuerwehren sind Körperschaften öffentlichen Rechts (KöR) - das bedeutet es handelt sich um, durch Verfassungsgesetz eingerichtete, Selbstverwaltungskörper mit Rechtspersönlichkeit. Bei der Freiwilligen Feuerwehr handelt es sich somit nicht um einen Verein, weshalb ein Vergleich mit einem Sport- oder Musikverein unangebracht ist. Die Feuerwehr ist vielmehr ein Bestandteil der Gemeinde, wie beispielsweise Schulen, Abwasserverband, etc. In § 14 des burgenländischen Feuerwehrgesetzes (Bgld. FWG) wird die Aufgabe der burgenländischen Feuerwehren wie folgt festgelegt:

Der Feuerwehr obliegt die Bekämpfung und Verhütung von Bränden sowie die Abwehr und Bekämpfung sonstiger Gefahren bei Elementarereignissen und Unfällen, die der Allgemeinheit, einzelnen Personen, Tieren oder Sachwerten drohen.

Neben diesem gesetzlichen Kernauftrag leisten die burgenländischen Feuerwehren aber noch vieles mehr. Umgang mit gefährlichen Stoffen, Insektenbekämpfung (Wespen), Kanalräumarbeiten, Wasserversorgung in Dürreperioden, Veranstaltung von Erste-Hilfe-Kursen und vieles mehr.

Hinzu kommen Schulungen, Übungen, Dienstbesprechungen, Wartungsdienste, etc. - nur so kann der hohe Standard und die Qualität unserer Feuerwehren gewahrt werden. Dabei darf aber nie vergessen werden, dass die Feuerwehrmitglieder all diese Leistungen unentgeltlich und in ihrer Freizeit erbringen.

 

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